Art. 2 – Überleitungsvorschrift

AGMAHNVORDRV_NDV · Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 AGMAHNVORDRV_NDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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