§ 2 – Grundsatz der Anerkennung

AGRAROLKV · Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich

(1)Eine Agrarorganisation ist auf Antrag anzuerkennen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt: 1.die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen des § 3 und
2.die besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, die jeweils für die antragstellende Agrarorganisation nach dem Unionsrecht, dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz und dieser Verordnung für bestimmte Agrarorganisationen oder bestimmte Erzeugnisbereiche gelten.
(2)Für jeden Erzeugnisbereich, in dem eine Agrarorganisation tätig ist, bedarf es einer gesonderten Anerkennung.
(3)Eine anerkannte Agrarorganisation darf Folgendes nicht als von ihrer Anerkennung umfasst bezeichnen oder einen entsprechenden Eindruck erwecken: 1.eine Tätigkeit, die sich auf außerhalb ihrer Anerkennung liegende Agrarerzeugnisse bezieht, oder
2.Agrarerzeugnisse im Sinne der Nummer 1.
(4)Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten, die einer Agrarorganisation durch das Agrarorganisationenrecht, insbesondere durch die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz und diese Verordnung, zugewiesen sind, obliegt den Personen, die auf Grund der Satzung im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (Satzung) der Agrarorganisation zur Vertretung derselben im Rechtsverkehr bestellt sind.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 AGRAROLKV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 AGRAROLKV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.