§ 35 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AGRAROLKV · Verordnung zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Agrarmarktstrukturverordnung vom 15. November 2013 (BGBl. I S. 3998), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. August 2020 (BGBl. I S. 1888) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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