Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Agrarservicemeister und Agrarservicemeisterin
AGRARSERVMEISTPRV · 11 Normen
- § 1Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung der Meisterprüfung
- § 4Anforderungen im Prüfungsteil „Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen“
- § 5Anforderungen im Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“
- § 6Anforderungen im Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“
- § 7Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 8Bestehen der Meisterprüfung
- § 9Wiederholung der Meisterprüfung
- § 10Übergangsvorschriften
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