§ 90 – Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

AGRSTATG · Gesetz über Agrarstatistiken

(1)Erhebungsmerkmale der Düngemittelstatistik sind der Inlandsabsatz von 1.mineralischen Düngemitteln nach Pflanzennährstoffen, Arten und Absatzgebieten jeweils nach der Menge,
2.Torf, Kultursubstraten und Blumenerden nach Produktart, Gesamtvolumen und enthaltener Torfmenge nach Volumen.
(2)Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 1 ist das jeweilige Kalendervierteljahr. Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nummer 2 ist das jeweilige Kalenderjahr.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 90 AGRSTATG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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