§ 1 – Erlöschen von Ansprüchen
AKG · Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 09.12.2010 – 5 C 18/10
Zu den im Rahmen einer Reinvermögensberechnung nicht ausgleichsfähigen Verlusten gehören auch Ansprüche gegen das Deutsche Reich, für welche die Gewährung von Ausgleichsleistungen ausgeschlossen ist (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 AusglLeistG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 AKG).
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