§ 1 – Versicherte kraft Gesetzes
ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 28.03.2019 – B 10 LW 1/17 RECLI:DE:BSG:2019:280319UB10LW117R0
1. Die Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirte bei Überschreitung der Entgeltgrenze bedarf einer vorausschauenden gesicherten Prognose (Fortführung von BSG vom 16.10.2002 - B 10 LW 5/01 R = SozR 3-5868 § 3 Nr 5). 2. Die Prognoseentscheidung kann nicht durch eine vorläufige Befreiung und nachträglich endgültige Feststellung der Versicherungspflicht umgangen werden.
- BVerfG, Beschl. v. 23.05.2018 – 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180523.1bvr009714
1. Die Koppelung einer Altersrente an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hofs greift faktisch in die Eigentumsfreiheit des Art. 14 GG ein. 2. Die Pflicht zur Hofabgabe wird verfassungswidrig, wenn diese in unzumutbarer Weise Einkünfte entzieht, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind. 3. Die Gewährung einer Rente an den einen Ehepartner darf nicht von der Entscheidung des anderen Ehepartners über die Abgabe des Hofs abhängig gemacht werden.
- BSG, Urt. v. 07.09.2017 – B 10 LW 1/16 RECLI:DE:BSG:2017:070917UB10LW116R0
1. Der auf einem Schriftsatz angebrachte Eingangsstempel des Gerichts erbringt als öffentliche Urkunde vollen Beweis für den Tag des Eingangs; die Anforderungen an den zulässigen Gegenbeweis dürfen nicht überspannt werden. 2. Die rückwirkende Beitragsbefreiung begründet einen ebensolchen Erstattungsanspruch, der zu verzinsen ist, sobald ein vollständiger Erstattungsantrag vorliegt. 3. Zieht der Versicherungsträger regelmäßig und unbeanstandet Beiträge vom Konto des Versicherten ein, braucht dieser mit seinem Erstattungsantrag nicht stets erneut eine Kontoverbindung für die Beitragserstattung anzugeben.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 02.12.2016 – 1 BvR 281/14, 1 BvR 350/16ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161202.1bvr028114
- BSG, Beschl. v. 24.10.2016 – B 10 LW 6/16 BECLI:DE:BSG:2016:241016BB10LW616B0
- BSG, Urt. v. 18.02.2016 – B 3 KR 15/15 RECLI:DE:BSG:2016:180216UB3KR1515R0
Ein Landwirt, der ein auf Bodenbewirtschaftung ausgerichtetes landwirtschaftliches Anwesen als Einzelunternehmer betreibt und seinen Tiermastbetrieb in eine Kommanditgesellschaft ohne Bodenbewirtschaftung ausgelagert hat, in der er als Mitunternehmer (Komplementär und Geschäftsführer) fungiert, hat bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Betriebshilfe für notwendige Stallarbeiten in dem Tiermastbetrieb (Ergänzung zu BSG vom 11.2.1982 - 11 RLw 2/81 = BSGE 53, 75 = SozR 5850 § 7 Nr 1).
- BSG, Beschl. v. 04.08.2014 – B 10 LW 19/13 BECLI:DE:BSG:2014:040814BB10LW1913B0
- BGH, Beschl. v. 25.04.2014 – BLw 7/13
- BSG, Urt. v. 20.12.2012 – B 10 LW 2/11 RECLI:DE:BSG:2012:201212UB10LW211R0
Will der Ehegatte eines Landwirts, der als Landwirt gilt, Rente aus der Alterssicherung der Landwirte beanspruchen, muss er auch ein von ihm betriebenes landwirtschaftliches Unternehmen, das die Mindestgröße iS des § 1 Abs 2 und 5 ALG nicht erreicht, abgeben.
- BSG, Urt. v. 27.06.2012 – B 12 KR 18/10 RECLI:DE:BSG:2012:270612UB12KR1810R0
1. Beruht ein landwirtschaftliches Unternehmen (auch) auf Bodenbewirtschaftung und erreicht es die Mindestgröße, so tritt Versicherungspflicht des Unternehmers in der Krankenversicherung der Landwirte ein, unabhängig davon, wie die Einnahmen aus dem Unternehmen steuerrechtlich bewertet werden oder ob etwa der Bodenbewirtschaftung innerhalb des Gesamtunternehmens nur eine untergeordnete Hilfsfunktion zukommt. 2. Die Versicherungspflicht eines landwirtschaftlichen Unternehmers, der ausschließlich ein einheitliches, auf Bodenbewirtschaftung beruhendes Unternehmen mit sowohl landwirtschaftlichen als auch gewerblichen Tätigkeiten betreibt, entfällt nicht wegen einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit außerhalb der Land- und Forstwirtschaft, auch wenn die gewerblichen Tätigkeiten nach Gewinn und Arbeitszeitaufwand überwiegen.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 ALG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 1 ALG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.