§ 45 – Auszahlung und Anpassung
ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 08.02.2023 – B 5 LW 1/21 RECLI:DE:BSG:2023:080223UB5LW121R0
Wird die gesetzliche Regelung einer Anspruchsvoraussetzung für eine Rente durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und unanwendbar erklärt und vom Gesetzgeber rückwirkend zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der BVerfG-Entscheidung aufgehoben, beginnt die Verzinsung der dadurch begründeten Rentennachzahlung nicht vor Aufhebung der Regelung.
- BSG, Urt. v. 24.02.2016 – B 13 R 25/15 RECLI:DE:BSG:2016:240216UB13R2515R0
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