§ 76 – Umfang und Wirkung
ALG · Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 24.06.2010 – B 10 LW 4/09 RECLI:DE:BSG:2010:240610UB10LW409R0
1. § 27 Abs 2 S 2 SGB 4, wonach im Falle einer Beanstandung der Rechtswirksamkeit von Beiträgen die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge mit dem Ablauf des Kalenderjahrs der Beanstandung beginnt, ist auch in der Alterssicherung der Landwirte anzuwenden. 2. Eine Beanstandung kommt regelmäßig auch in einem Bescheid zum Ausdruck, der einen die Versicherungs- oder Beitragspflicht feststellenden Verwaltungsakt rückwirkend aufhebt und über die Erstattung der danach zu Unrecht entrichteten Beiträge entscheidet (Abgrenzung zu BSG vom 26.3.1987 - 11a RLw 2/86).
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 76 ALG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 76 ALG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.