Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen
AMHV · 11 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Anzeige des Härtefallprogramms
- § 4Beginn des Härtefallprogramms, Widerspruch
- § 5Dauer des Härtefallprogramms, erneute Anzeige
- § 6Mitteilungspflichten der verantwortlichen Person
- § 7Verantwortungsbereich der verantwortlichen Person
- § 8Informationspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde
- § 9Übergangsregelung
- § 10Inkrafttreten
Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.