Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
ANRV_2023 · 8 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anzurechnendes Einkommen
- § 3Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen
- § 4Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen
- § 5Ermittlung weiterer Stufenzahlen
- § 6Inkrafttreten
Vierundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.