Anlage 12 – (zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV)

ANZV_2006 · Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

(Fundstelle: BGBl.
I 2018, 1755 - 1757;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.
Fußnote)
NTSIECB-CONFIDENTIALNebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank – (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank – (Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer Geschäftsleiter(in)
Identnummer des Instituts
1.
Angaben zur Person
□ Herr    □ Frau
Nachname, sämtliche Vornamen
Geburtsdatum Geburtsort
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
2.
Art der Anzeige
□ – Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
□ – Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 2a KWG)
3.
Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
□ Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem.
Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) □ sonstiges Unternehmen
□ Beginn der zusätzlichen Tätigkeit
mit Wirkung vom
□ Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit
□ als Geschäftsleiter(in) □ als Mitglied des Aufsichtsrats □ als Mitglied des Verwaltungsrats □ als Mitglied des Beirats
Firma, Rechtsform und Sitz (lt.
Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt) wird durch die BBk ausgefüllt
Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens
Identnummer des Unternehmens
4.
Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen
□  Hierzu ist Anlage 1 beigefügt.
Ort/Datum eigenhändige Unterschrift
Anlage 1 – Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungena.Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?
b.Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?
□ JA□ NEIN
c.
Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.
a)Unternehmen (bitte markieren Sie börsennotierte Unternehmen mit einem *) b) Land c) Beschreibung des Geschäftsfeldes des Unternehmens d) Größe des Unternehmens e) Funktion innerhalb des Unternehmens: Geschäftsleiter(in)/Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan/Sonstiges (bitte beschreiben) f) Privilegierte Zählweise oder Nichtberücksichtigung des Mandats g) Zusätzliche Verpflichtungen (z.
B.
Mitgliedschaft in Ausschüssen, Vorsitzfunktion) h) Zeitaufwand pro Woche (in Stunden) und pro Jahr (in Tagen) unter Einrechnung zusätzliche Verpflichtungen i) Mandatsdauer (von – bis) j) Zusätzliche Anmerkungen k) Anzahl der Sitzungen pro Jahr l) Zusätzliche Informationen
d.Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
e.Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
f.Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darin begründete Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt:
g.Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
h.Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaftoder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-GesellschaftMandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben.
Vorläufer der LEI, sog.
Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben.Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 12 ANZV_2006 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 12 ANZV_2006 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.