§ 186 – Beteiligte
AO · Abgabenordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Urt. v. 15.05.2024 – IV R 23/21ECLI:DE:BFH:2024:U.150524.IVR23.21.0
1. NV: Die Aufhebung des im Zerlegungsbescheid enthaltenen Nachprüfungsvorbehalts ist allen Beteiligten bekanntzugeben. 2. NV: Die im Zerlegungsbescheid getroffene Entscheidung muss allen Beteiligten inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich bekanntgegeben werden.
- BFH, Beschl. v. 14.02.2012 – I B 50/11
1. NV: Zu einem gerichtlichen Rechtsstreit über einen Zuteilungsbescheid ist die Gemeinde notwendig beizuladen, der entweder der Gewerbesteuermessbetrag zugeteilt worden ist oder die eine solche Zuteilung beansprucht . 2. NV: Zu den Anforderungen an eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte .
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