Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
AO1977_180ABS2V · 10 Normen
- § 1Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung
- § 2Örtliche Zuständigkeit
- § 3Erklärungspflicht
- § 4Einleitung des Feststellungsverfahrens
- § 5Verfahrensbeteiligte
- § 6Bekanntgabe
- § 7Außenprüfung
- § 8Feststellungsgegenstand beim Übergang zur Liebhaberei
- § 9Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken
- § 11Inkrafttreten, Anwendungsvorschriften
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