§ 2

APOANWRSTG · Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter

(1)Die Befugnis zur Führung der in § 1 Abs. 1 genannten Berufsbezeichnung und zur Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten in der Apotheke ist zu untersagen, wenn der Apothekerassistent 1.sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, oder
2.in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.
(2)Im Falle der Untersagung ist der Betroffene vorher zu hören.
(3)Die Untersagung ist auf Antrag aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 APOANWRSTG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 APOANWRSTG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.