§ 26 – Schutz der ehrenamtlichen Richter
ARBGG · Arbeitsgerichtsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 18.06.2025 – 2 AZR 228/23ECLI:DE:BAG:2025:180625.U.2AZR228.23.0
Erweist sich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist als unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis aber aufgrund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin, ist die Kündigungsschutzklage insgesamt abzuweisen.
- BAG, Urt. v. 11.06.2020 – 2 AZR 374/19ECLI:DE:BAG:2020:110620.U.2AZR374.19.0
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt aus § 621 BGB.
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