(Fundstelle: BGBl.
I 2012, 1209 - 1212)
– Sachliche Gliederung –Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1 Kundenorientierte Kommunikation(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)
1.1 Adressaten- und situationsgerechte Kommunikation(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 1.1) a)eigene Rolle als Dienstleister und die kommunikativen Anforderungen im Kundenkontakt verstehen
b)Grundsätze der Kommunikation, Argumentationsstrategien und Gesprächstechniken adressaten- und situationsgerecht anwenden
c)Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen
d)Informationen aufbereiten und adressatengerecht kommunizieren
e)Kritik konstruktiv annehmen und äußern
1.2 Klärung des Kundenanliegens(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 1.2) a)Anliegen und unterschiedliche Lebenslagen von Kunden erkennen und darauf angemessen reagieren
b)Möglichkeiten der Aufgabenerledigung den Kunden nachvollziehbar aufzeigen
c)aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungsvorschläge entwickeln und weitere Handlungsschritte einleiten
1.3 Konfliktmanagement(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 1.3) a)Konflikte erkennen, analysieren, versachlichen und dabei emotionale Momente berücksichtigen
b)Konfliktlösungsstrategien anwenden
2 Rechtsanwendungen(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) a)Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung der Fachaufgaben anwenden; sich in neues Recht einarbeiten
b)Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen
c)Rechtsfolgen bei der Erteilung von Auskünften beachten
d)Bearbeitungsreife von Vorgängen herstellen und Vorgänge abschließend bearbeiten oder weiterleiten
e)Bescheide erlassen
f)Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten der Fehlerbeseitigung prüfen
g)Rechtsbehelfe hinsichtlich Form- und Fristeinhaltung prüfen, zur Niederschrift aufnehmen und weiterleiten
h)bei Leistungsmissbrauch und Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen
3 Dienstleistungen des Arbeitsmarktausgleichs und der sozialen Sicherung(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)
3.1 Anliegensteuerung(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 3.1) a)bei Anträgen, Anzeigen und Erklärungen die örtliche und sachliche Zuständigkeit prüfen, Anliegen weiterleiten
b)Anliegen abschließend klären
c)Geschäftsprozesse kundenorientiert einleiten
3.2 Beratung und Vermittlung sowieIntegration(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 3.2) a)Kunden über das Beratungs- und Vermittlungsangebot und die entsprechenden Dienstleistungen informieren, Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und dabei besondere Personengruppen berücksichtigen
b)Kunden über das Verfahren der Vermittlung sowie dessen rechtliche Auswirkungen informieren
c)Kunden bei der Nutzung von Möglichkeiten zur Selbstinformation unterstützen
d)Unterlagen vorbereiten, Kundendaten erfassen, Kunden über Formen ihrer Mitwirkung informieren
3.3 Leistungen zur Förderung desArbeitsmarktausgleichs(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 3.3) a)Kunden arbeitsmarktpolitische Ziele der Leistungen zur Förderung des Arbeitsmarktausgleichs erläutern
b)Antragsformulare vorbereiten und Kunden den Verfahrensablauf darstellen
c)allgemeine Anspruchs- und Fördervoraussetzungen prüfen
d)über Anträge entscheiden
e)Zahlungen veranlassen und gegenüber den Kunden begründen
3.4 Leistungen der sozialen Sicherung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 3.4) a)Kunden über Bedeutung und Zielsetzung von Leistungen der sozialen Sicherung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch informieren
b)Ansprüche prüfen, leistungsbeeinflussende Tatbestände feststellen
c)über Anträge entscheiden
d)sich in dokumentierte Fälle einarbeiten, Bestandsarbeiten ausführen
3.5 Leistungen der sozialen Sicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie Auftragsleistungen nach dem Steuer- und Sozialrecht(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 3.5) a)Kunden über Bedeutung und Zielsetzung von Leistungen der sozialen Sicherung nach Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie des Familienleistungsausgleichs informieren
b)Ansprüche prüfen, leistungsbeeinflussende Tatbestände feststellen
c)über Anträge entscheiden
4 Interne Dienstleistungen(§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
4.1 Personalsachbearbeitung(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 4.1) a)Personalangelegenheiten bearbeiten und dabei arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen anwenden
b)Beteiligungsrechte beachten
c)Auskünfte zu Personalangelegenheiten erteilen
d)Maßnahmen der Personalrekrutierung, Personalentwicklung und Qualifizierung administrativ bearbeiten
4.2 Controlling und Finanzen(§ 3 Absatz 2 Abschnitt ANummer 4.2) a)Zweck, Zustandekommen und Gliederung des Haushaltes beschreiben sowie Rechts- und Verfahrensvorschriften zur Haushaltsführung anwenden
b)Finanzierungsquellen des Ausbildungsbetriebes unterscheiden
c)Buchungs- und Zahlungssysteme anwenden
d)Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument begreifen und das eigene Handeln an geschäftspolitischen Zielen, insbesondere an Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, ausrichten
e)Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb begreifen
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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1 Der Ausbildungsbetrieb(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)
1.1 Stellung, Rechtsform, Kernaufgaben und Organisationsstruktur(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 1.1) a)Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erfassen
b)Rechtsformen und Kernaufgaben von Ausbildungsbetrieben unterscheiden
c)Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigen
d)Bedeutung, Gliederung, Zusammensetzung und Aufgaben der zuständigen Organe unterscheiden
e)Aufbau- und Ablauforganisation beachten
1.2 Organisationsziele, Qualitäts- und Prozessmanagement(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 1.2) a)Organisationsziele und Geschäftsprozesse berücksichtigen
b)Bedeutung von Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit erkennen
c)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards und wirtschaftlichem Ressourceneinsatz reflektieren und kundenorientiert gestalten
d)Datenqualität sicherstellen
1.3 Markt- und Wettbewerbssituation(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 1.3) a)Stellung des Ausbildungsbetriebes im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern beachten und das Handeln danach ausrichten
b)Marketing als Wettbewerbsfaktor und Element der Kundenorientierung bewerten und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zielgruppenorientiert einsetzen
1.4 Berufsbildung, arbeits-, sozial- sowie tarif- und dienstrechtliche Vorschriften(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 1.4) a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
b)betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
c)gesetzliche, tarifliche und betriebliche Arbeitszeitregelungen beachten
d)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte personalvertretungsrechtlicher Organe nutzen
e)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung verstehen
f)Bedeutung des lebenslangen Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie die beruflichen Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten begreifen
1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 1.5) a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)Maßnahmen zur Stressbewältigung anwenden
c)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
d)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
e)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.6 Umweltschutz und nachhaltiges Handeln(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 1.6) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation(§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)
2.1 Arbeits- und Selbstorganisation(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 2.1) a)Lernformen der beruflichen Bildung und Lernstrategien anwenden
b)Arbeits- und Organisationsmittel effektiv und effizient nutzen
c)Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung nutzen
d)Instrumente der Projektarbeit anwenden
e)die eigene Arbeit systematisch und qualitätsbewusst planen, durchführen und kontrollieren
2.2 Teamarbeit und Kooperation(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 2.2) a)Aufgaben im Team planen, durchführen und reflektieren
b)Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen und nutzen
c)interne Informationsprozesse teamübergreifend gestalten
2.3 Interkulturelle Kompetenz(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 2.3) a)kulturelle Hintergründe und sozioökonomische Situationen berücksichtigen
b)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
c)einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
2.4 Informations- und Kommunikationssysteme(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 2.4) a)Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
b)Informations- und Kommunikationssysteme adressatengerecht einsetzen
c)Informationsquellen zielgerichtet und sachgerecht auswählen, auswerten und Ergebnisse aufbereiten
2.5 Datenschutz und Datensicherheit(§ 3 Absatz 2 Abschnitt BNummer 2.5) a)gesetzliche und betriebliche Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere hinsichtlich der Sozialdaten, einhalten
b)betriebliche Vorschriften der Datensicherheit einhalten
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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