Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
ARBPLSCHG · 22 Normen
- § 1Ruhen des Arbeitsverhältnisses
- § 2Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
- § 3Wohnraum und Sachbezüge
- § 4Erholungsurlaub
- § 5Benachteiligungsverbot
- § 6Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
- § 7Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
- § 8Vorschriften für Handelsvertreter
- § 9Vorschriften für Beamte und Richter
- § 10Freiwillige Wehrübungen
- § 11
- § 11aBevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
- § 12Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
- § 13Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
- § 14Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
- § 14aZusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
- § 14bAlters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
- § 14cVerfahren
- § 15Begriffsbestimmungen
- § 16Sonstige Geltung des Gesetzes
- § 16aWehrdienst als Soldat auf Zeit
- § 17Übergangsvorschrift
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