§ 19 – Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
ARBSCHG · Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 – 2 C 38/17ECLI:DE:BVerwG:2019:040719U2C38.17.0
1. Die unionsrechtliche Vorgabe aus Art. 9 Abs. 3 und 4 der RL 90/270/EWG, wonach die Ausstattung eines Arbeitnehmers mit einer speziellen Sehhilfe in keinem Fall zu einer finanziellen Mehrbelastung des Arbeitnehmers führen darf, schließt es aus, einen Gerichtsvollzieher darauf zu verweisen, er habe die Kosten für eine Bildschirmarbeitsbrille aus dem von ihm erwirtschafteten, über seine Alimentation hinausgehenden Gebührenanteil zu finanzieren. 2. Eine nach augenärztlicher Feststellung notwendige spezielle Bildschirmarbeitsbrille ist keine typische Aufwendung für die Gerichtsvollziehertätigkeit i.S.v. § 1 Abs. 3 GVVergVO RP.
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