Art. 1 – Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht

ARSCHIEDSGAUFHG · Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht und zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes

(1)Das Gesetz über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 505), das nach Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1207) mit Maßgaben und Änderungen fortgilt, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1992 außer Kraft.
(2)Auf Verfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 1992 bei der Schiedsstelle eingeleitet sind, findet das Gesetz weiterhin Anwendung.
(3)Abweichend von Absatz 1 tritt das Gesetz vor Ablauf des 31. Dezember 1992 außer Kraft, sobald eines der in Artikel 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages genannten Länder eine selbständige Arbeitsgerichtsbarkeit errichtet hat und es einen früheren Zeitpunkt durch Gesetz bestimmt. Dabei kann das Land für die bereits bei einer Schiedsstelle eingeleiteten Verfahren Regelungen treffen.
(4)§ 3 des Gesetzes ist weiterhin mit der Maßgabe anzuwenden, daß das Kündigungsverbot nach Absatz 5 längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 1993 gilt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 ARSCHIEDSGAUFHG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 ARSCHIEDSGAUFHG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.