Anlage 2 – (zu § 4 Absatz 2 Nummer 1)

ATA-OTA-APRV · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2319)
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche: Stunden
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz 80*
● Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen
● Anästhesie in der Viszeralchirurgie 280
● Anästhesie in der Unfallchirurgie oder Orthopädie 280
● Anästhesie in der Gynäkologie oder Urologie 220
● Anästhesie im ambulanten Kontext (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis) 100
● Aufwacheinheiten 240
Wahlpflichteinsätze in folgenden anästhesiologischen Einsatzbereichen 400
(davon mindestens 100 Stunden je Disziplin)
● Anästhesie in der Thoraxchirurgie
● Anästhesie in der Neurochirurgie
● Anästhesie in der HNO
● Anästhesie in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
● Anästhesie in der Augenchirurgie
● Anästhesie in der Gefäßchirurgie
● Anästhesie bei Kindern
● Anästhesie in der Geburtshilfe/Kreissaal (geburtshilfliche Anästhesie)
● Anästhesie in anderen Fachrichtungen
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen
● Pflegepraktikum 120
● zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte 80
● Operationsdienst 140
● Schmerzambulanz/Schmerzdienst 120
● Notaufnahme und Ambulanz 200
● Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.) 160
Stunden zur freien Verteilung 80*
Stundenzahl insgesamt 2 500
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 ATA-OTA-APRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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