Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern
ATDG · 14 Normen
- § 1Antiterrordatei
- § 2Inhalt der Antiterrordatei und Speicherungspflicht
- § 3Zu speichernde Datenarten
- § 4Beschränkte und verdeckte Speicherung
- § 5Zugriff auf die Daten
- § 6Weitere Verwendung der Daten
- § 6aErweiterte projektbezogene Datennutzung
- § 7Übermittlung von Erkenntnissen
- § 8Datenschutzrechtliche Verantwortung
- § 9Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
- § 10Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
- § 11Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten
- § 12Festlegungen für die gemeinsame Datei
- § 13Einschränkung von Grundrechten
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