Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen
ATSMV · 22 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Bestellung des kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten
- § 3Pflichten des Betreibers
- § 4Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- § 5Stellung des Sicherheitsbeauftragten
- § 6Meldepflicht
- § 7Inhalt der schriftlichen Meldung
- § 7aElektronische Kommunikation
- § 8Meldeverfahren
- § 9Ergänzende Pflichten des Meldepflichtigen
- § 10Prüfung durch den Sicherheitsbeauftragten
- § 11Ordnungswidrigkeiten
- § 12Verhältnis zu anderen Vorschriften
- Anlage 1Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität
- Anlage 2Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung
- Anlage 3Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienen
- Anlage 4Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
- Anlage 5Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes
- Anlage 6Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Einrichtungen der Entsorgung radioaktiver Abfälle nach § 9 des Atomgesetzes oder § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes
- Anlage 7Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in nach § 9b des Atomgesetzes zugelassenen Anlagen und der Schachtanlage Asse II
Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.