§ 2a – Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit
ATZV · Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags bei Altersteilzeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 28.01.2016 – 2 C 10/15ECLI:DE:BVerwG:2016:280116U2C10.15.0
Der Ausgleich, den ein Beamter bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit im Blockmodell erhält, bezieht sich auf den Zeitraum, in dem er durch tatsächlich erbrachte Dienstleistung in Vorleistung getreten ist. Zu diesem Zeitraum tritt eine weitere Spanne von maximal sechs Monaten hinzu, in denen der Beamte dienstunfähig war.
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