§ 5 – Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
AUFENTHG · Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 28.01.2026 – 3 B 282/25
- BVerwG, Urt. v. 18.12.2025 – 1 C 27.24ECLI:DE:BVerwG:2025:181225U1C27.24.0
Der Einbürgerungsbewerber hat den erforderlichen Nachweis seiner Identität zuvörderst und in der Regel durch die Vorlage eines Passes zu führen. Nur wenn er sich nicht im Besitz eines solchen Passes befindet und ihm dessen Erlangung objektiv nicht möglich oder subjektiv nicht zumutbar ist, kann der Identitätsnachweis auf andere Weise nach Maßgabe des von dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Stufenmodells erfolgen (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 - 1 C 36.19 - BVerwGE 169, 269).
- BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 04.12.2025 – 2 BvR 1511/25ECLI:DE:BVerfG:2025:rs20251204.2bvr151125
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.12.2025 – 3 B 232/25
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 14.11.2025 – 3 B 229/25
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.11.2025 – 3 B 101/25
- BVerwG, Urt. v. 25.09.2025 – 1 C 17.24ECLI:DE:BVerwG:2025:250925U1C17.24.0
Ein Absehen von den Voraussetzungen des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AufenthG erfordert gemäß § 25b Abs. 3 AufenthG, dass Krankheit, Behinderung oder Altersgründe kausal dafür sind, dass der Ausländer nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit zu sichern. Eine solche Kausalität greift unabhängig davon Platz, ob der Ausländer auch aus anderen Gründen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist oder war.
- BVerfG, Einstweilige Anordnung v. 05.08.2025 – 2 BvR 885/25ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20250805.2bvr088525
- C-130/24 – YC gegen Stadt WuppertalECLI:EU:C:2025:340
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsbürgerschaft – Art. 20 AEUV – Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten – Abgeleitetes Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der einem minderjährigen Kind Unterhalt gewährt, das den Status eines Unionsbürgers besitzt – Abhängigkeitsverhältnis – Art des abgeleiteten Aufenthaltsrechts – Zeitpunkt seiner Entstehung – Verpflichtung, sich nachträglich ein Visum in einem Drittstaat zu beschaffen
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 07.04.2025 – 3 B 23/25
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 AUFENTHG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 5 AUFENTHG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.