Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
AUSLINVG · 9 Normen
- § 1Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in Gesellschaften, Betriebe oder Betriebstätten im Ausland
- § 2Ausländische Verluste bei Doppelbesteuerungsabkommen
- § 3Steuerfreie Rücklage für Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften
- § 5Gemeinsame Voraussetzungen
- § 6Gewerbesteuer
- § 7Ermächtigung
- § 8Anwendungsbereich
- § 9Anwendung im Land Berlin
- § 10Inkrafttreten
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