§ 56 – Ermittlungen

AUSLWBG · Gesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten

(1)Das Bundesministerium der Finanzen kann zur Vorbereitung der Entscheidung über den Antrag auf Sammelanerkennung nach seinem Ermessen Ermittlungen anstellen und dem Aussteller die Vorlage von Urkunden oder die Beibringung anderer Beweismittel auferlegen.
(2)Das Bundesministerium der Finanzen soll durch öffentliche Bekanntmachungen oder in anderer geeigneter Weise auffordern, in Verlust geratene Auslandsbonds unter möglichst genauer Bezeichnung ihrer Merkmale, namentlich der Stücknummer, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich anzuzeigen. Die Aufforderung kann unterbleiben, wenn sie untunlich erscheint.
(3)Bei den Ermittlungen nach Absatz 1 kann das Bundesministerium der Finanzen die Rechts- und Amtshilfe der nach diesem Gesetz zuständigen Stellen in demselben Umfang wie ein Auslandsbevollmächtigter beanspruchen und sich der Hilfe der Prüfstelle bedienen. Es kann nachgeordnete Bundesbehörden mit der selbständigen Vorbereitung der Entscheidung beauftragen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 56 AUSLWBG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 56 AUSLWBG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.