§ 2 – Hinterlegung der Bonds

AUSLWBGDV_2 · Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)

(1)Eine Hinterlegung von Dollarbonds nach § 23 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes ist in den Vereinigten Staaten von Amerika vorbehaltlich des Absatzes 2 nur bei der vom Bundesminister der Finanzen bestimmten Bank zulässig (Allgemeine Hinterlegungsstelle). Als Allgemeine Hinterlegungsstelle bestimmt der Bundesminister der Finanzen eine Bank, die auf Grund der Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Staaten gegründet ist, ihre Hauptniederlassung in der Stadt New York im Staate New York hat und deren Kapital einschließlich Reserven mindestens 100 Millionen Dollar beträgt. Der Bundesminister der Finanzen kann nach seinem Ermessen die Bestimmung der Allgemeinen Hinterlegungsstelle aufheben und eine andere Bank, die den Bedingungen des Satzes 2 entspricht, als Allgemeine Hinterlegungsstelle bestimmen.
(2)Der Bundesminister der Finanzen kann für bestimmte Arten von Dollarbonds an Stelle der Allgemeinen Hinterlegungsstelle die Zahlungsagenten als Hinterlegungsstelle bestimmen (Besondere Hinterlegungsstellen).
(3)Die Allgemeine Hinterlegungsstelle und etwaige Besondere Hinterlegungsstellen sind im Bundesanzeiger sowie in der von der Regierung der Vereinigten Staaten bezeichneten Weise bekanntzumachen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 AUSLWBGDV_2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 AUSLWBGDV_2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.