§ 4 – Unverzügliche Rückzahlung des Bauspardarlehens

AUSLWOBAUG · Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer

Das Bauspardarlehen oder ein Gelddarlehen zur Zwischenfinanzierung nach § 6 Abs. 2 ist unverzüglich zurückzuzahlen, wenn der Bausparer nicht spätestens vier Jahre und drei Monate nach Beginn der Auszahlung der Bausparsumme den Geltungsbereich dieses Gesetzes auf Dauer verläßt. Im Falle der Aufnahme eines Gelddarlehens zur Zwischenfinanzierung gilt § 3 Abs. 2 Satz 2 entsprechend. Außerdem hat der Bausparer der Bausparkasse den Unterschiedsbetrag zwischen dem Zinssatz für das Bauspardarlehen und dem bei Beginn der Auszahlung der Bausparsumme geltenden durchschnittlichen Zinssatz für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke mit einer festen Verzinsung für zehn Jahre für die tatsächliche Laufzeit des Bauspardarlehens zu zahlen. Der Unterschiedsbetrag ist für die Zuteilungsmasse zu verwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 AUSLWOBAUG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 AUSLWOBAUG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.