(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1036 - 1037)
1.Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,
1.2Berufsbildung,
1.3Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e,
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen 2.1Planung, Lernziel a,
5.1Team- und Projektarbeit, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 4.1Rechnungswesen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition 5.4Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis c,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.2Durchführung, Lernziele a und b,
5.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 2.1Planung, Lernziel a,
fortzuführen.
2.Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.3Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis h,
2.1Planung, Lernziel b,
2.2Durchführung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen 5.1Team- und Projektarbeit, Lernziele b bis f,
5.2Kommunikation, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziel c,
1.3Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, Lernziel d,
5.4Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.3Repertoire- und Rechtebeschaffung,
4.4Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 5.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
5.4Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und c,
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis d,
5.4Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln.
3.Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.Marketing und Vertrieb,
5.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.5Umweltschutz,
5.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
5.4Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und d,
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1Planung, Lernziel c,
2.2Durchführung, Lernziele d bis h,
4.4Honorar- und Lizenzabrechnung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen 5.1Team- und Projektarbeit, Lernziele g und h,
5.2Kommunikation, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.3Repertoire- und Rechtebeschaffung,
5.3Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.2Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele e und f,
4.3Investitions- und Finanzierungsrechnung,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 2.1Planung, Lernziel a,
2.2Durchführung, Lernziele a und b,
5.4Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
fortzuführen.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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