§ 1 – Geltungsbereich
AZV · Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 – 2 C 41/10
Die Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung gilt grundsätzlich für den gesamten Bereich der Bundeswehr. Eine Verwaltungspraxis, die in Erlassen, Befehlen oder Verwaltungsvorschriften geregelt ist, genügt zur Umsetzung dieser Richtlinie auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nicht.
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