Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe
B_DERMEISTPRV · 16 Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung und Inhalt der Prüfung
- § 4Allgemeiner Teil
- § 5Fachtheoretischer Teil
- § 6Fachpraktischer Teil
- § 7Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 8Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 9Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 10Zeugnisse
- § 11Wiederholung der Prüfung
- § 12Übergangsvorschrift
- § 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 8 und 9)
- Anlage 2(zu § 10)
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