§ 16 – Inkrafttreten

BAF_G-TEILERLA_V · Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 mit der Maßgabe in Kraft, daß sie für alle nach dem 31. Dezember 1983 abgeschlossenen Abschlußprüfungen anzuwenden ist.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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