Anlage 4 – (zu § 6 Abs. 1 Satz 2)

BARTSCHV_2005 · Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 289
Lfd. Nummer
Eingangstag
Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl, ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden Dokumente
Name und genaue Anschrift des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquellen
Abgangstag
Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 4 BARTSCHV_2005 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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