§ 212a – Entfall der aufschiebenden Wirkung
BAUGB · Baugesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- Dass wasserrechtliche Genehmigungen Regelungen des materiellen Baurechts beinhalten, ist für die Frage, ob es sich um eine formelle bauaufsichtliche Zulassung handelt, ohne Relevanz.
Dass wasserrechtliche Genehmigungen Regelungen des materiellen Baurechts beinhalten, ist für die Frage, ob es sich um eine formelle bauaufsichtliche Zulassung handelt, ohne Relevanz.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.08.2020 – 1 B 246/20
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 13.02.2020 – 1 B 283/19
- BVerwG, Beschl. v. 07.01.2016 – 4 VR 3/15, 4 VR 3/15 (4 B 49/15)ECLI:DE:BVerwG:2016:070116B4VR3.15.0
Maßgeblich für die Stellung der Beteiligten in einem Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ist die Interessenlage in diesem Verfahren, nicht die Beteiligtenstellung im vorausgegangenen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.
- 1. In Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung ist regelmäßig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Bebauungsplans auszugehen, wenn dieser nicht offensichtlich unwirksam ist (Bestätigung von SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2012, SächsVBl. 2013, 23 Leitsatz 1) 2. Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnutzung eines Beherbergungsbetriebs (Boardinghaus/Hotel) in eine "Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber".
1. In Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung ist regelmäßig von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Bebauungsplans auszugehen, wenn dieser nicht offensichtlich unwirksam ist (Bestätigung von SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2012, SächsVBl. 2013, 23 Leitsatz 1) 2. Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnutzung eines Beherbergungsbetriebs (Boardinghaus/Hotel) in eine "Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber".
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 07.10.2014 – 1 B 151/14
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