§ 79 – Abgaben- und Auslagenbefreiung
BAUGB · Baugesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Beschl. v. 24.03.2015 – 1 BvR 2880/11ECLI:DE:BVerfG:2015:rs20150324.1bvr288011
Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass der Erwerb von Grundeigentum anlässlich einer amtlichen Umlegung nach den §§ 45 ff. Baugesetzbuch von der Grunderwerbsteuerausgenommen, der Übergang von Grundeigentum im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung hingegen grunderwerbsteuerpflichtig ist.
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 18.08.2009 – 1 B 409/09
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