§ 77 – Zweck der Grundabtretung
BBERGG · Bundesberggesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 28.06.2019 – 7 B 22/18ECLI:DE:BVerwG:2019:280619B7B22.18.0
- BVerfG, Urt. v. 17.12.2013 – 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08ECLI:DE:BVerfG:2013:rs20131217.1bvr313908
1. Nach Art. 14 Abs. 3 GG kann eine Enteignung nur durch ein hinreichend gewichtiges Gemeinwohlziel gerechtfertigt werden, dessen Bestimmung dem parlamentarischen Gesetzgeber aufgegeben ist. Das Gesetz muss hinreichend bestimmt regeln, zu welchem Zweck, unter welchen Voraussetzungen und für welche Vorhaben enteignet werden darf. Allein die Ermächtigung zur Enteignung für "ein dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Vorhaben" genügt dem nicht. 2. Dient eine Enteignung einem Vorhaben, das ein Gemeinwohlziel im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG fördern soll, muss das enteignete Gut unverzichtbar für die Verwirklichung dieses Vorhabens sein. Das Vorhaben ist erforderlich im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, wenn es zum Wohl der Allgemeinheit vernünftigerweise geboten ist, indem es einen substantiellen Beitrag zur Erreichung des Gemeinwohlziels leistet. 3. Eine Enteignung erfordert eine Gesamtabwägung zwischen den für das konkrete Vorhaben sprechenden Gemeinwohlbelangen einerseits und den durch seine Verwirklichung beeinträchtigten öffentlichen und privaten Belangen andererseits. 4. Der Garantie effektiven Rechtsschutzes gegen Verletzungen der Eigentumsgarantie wird nur genügt, wenn Rechtsschutz gegen einen Eigentumsentzug so rechtzeitig eröffnet wird, dass im Hinblick auf Vorfestlegungen oder den tatsächlichen Vollzug des die Enteignung erfordernden Vorhabens eine grundsätzlich ergebnisoffene Überprüfung aller Enteignungsvoraussetzungen realistisch erwartet werden kann. 5. Das Grundrecht auf Freizügigkeit berechtigt nicht dazu, an Orten im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen und zu verbleiben, an denen Regelungen zur Bodenordnung oder Bodennutzung einem Daueraufenthalt entgegenstehen, sofern sie allgemein gelten und nicht gezielt die Freizügigkeit bestimmter Personen oder Personengruppen einschränken sollen. 6. Art. 14 GG schützt den Bestand des konkreten (Wohn-)Eigentums auch in dessen gewachsenen Bezügen in sozialer Hinsicht, soweit sie an örtlich verfestigten Eigentumspositionen anknüpfen. Art. 14 GG vermittelt den von großflächigen Umsiedlungsmaßnahmen in ihrem Eigentum Betroffenen einen Anspruch darauf, dass bei der Gesamtabwägung das konkrete Ausmaß der Umsiedlungen und die mit ihnen für die verschiedenen Betroffenen verbundenen Belastungen berücksichtigt werden.
- BVerwG, Beschl. v. 18.07.2012 – 7 B 33/12
Ein Grundstückseigentümer, dem gegenüber eine Grundabtretung nach den §§ 77 ff. BBergG in Gestalt der Belastung mit Nutzungsrechten für einen Bergbaubetrieb auf der benötigten Grundstücksteilfläche verfügt worden ist, kann stattdessen die Entziehung des Eigentums einer Teilfläche nur nach Maßgabe des § 82 Abs. 1 und 2 BBergG und die Ausdehnung der Eigentumsentziehung auf das Gesamtgrundstück nur nach Maßgabe des § 82 Abs. 3 BBergG beanspruchen. § 81 Abs. 1 BBergG allein bietet hingegen keine Grundlage für einen Anspruch auf Übernahme des Gesamtgrundstücks.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 28.07.2010 – 1 BvR 2133/08ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100728.1bvr213308
- BVerwG, Urt. v. 24.06.2010 – 7 C 16/09
Die Mitgewinnungsentscheidung gemäß § 42 Abs. 1 BBergG hat nur die bergtechnische und sicherheitstechnische Prüfung der Lagerstätte, nicht aber die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Gewinnungsbetriebs zum Gegenstand. Sie erzeugt gegenüber betroffenen Grundstückseigentümern deshalb über die bergtechnische Entscheidung hinaus keine Bindungswirkung.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 77 BBERGG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 77 BBERGG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.