§ 4 – Beihilfefestsetzung

BBR_BERTRANO · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Reise-, Umzugs- und Betreuungskosten, des Trennungsgeldes, der Beihilfe und der Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter auf das Bundesverwaltungsamt

Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit für die Beihilfefestsetzung für Beihilfeanträge der Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung übertragen. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet als Festsetzungsstelle. Die Festsetzungsstelle ist nicht zu Entscheidungen befugt, die nach den Vorschriften der obersten Dienstbehörde vorbehalten sind.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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