§ 41 – Vertraulichkeit

BEHV · Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Im nationalen Emissionshandelsregister enthaltene Angaben und Daten, mit Ausnahme der nach § 43 öffentlich zugänglich zu machenden Angaben und Daten, sind durch die zuständige Behörde, Kontoinhaber und kontobevollmächtigte Personen vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für alle Angaben und Daten, die im Rahmen dieser Verordnung erhoben und von der zuständigen Behörde außerhalb des nationalen Emissionshandelsregisters gespeichert werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 41 BEHV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 41 BEHV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.