§ 1 – Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

BEITRLV_2005 · Verordnung zur Bestimmung der Beiträge und der Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2005

(1)Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2005 monatlich 199 Euro.
(2)Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2005 monatlich 168 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 BEITRLV_2005 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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