§ 1 – Berechnungsgrundsätze
BEITRVV · Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 10.12.2019 – B 12 R 9/18 RECLI:DE:BSG:2019:101219UB12R918R0
Die Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten Überstunden, die nicht auf einer Wertguthabenvereinbarung beruht, wird bei der Beitragsbemessung wie eine Einmalzahlung behandelt und unterliegt nicht der monatlichen, sondern der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.
- BSG, Urt. v. 14.03.2018 – B 12 KR 17/16 RECLI:DE:BSG:2018:140318UB12KR1716R0
1. Ob eine unständige Beschäftigung vorliegt, ist als Statusfrage aufgrund einer Prognose zu Beginn der Beschäftigung festzustellen. 2. Nicht als einheitliche Beschäftigung zusammenhängende potentielle Arbeitseinsätze von zusammen mehr als einer Woche sind jeweils isoliert zu betrachten und schließen mehrere unständige Beschäftigungen nicht aus.
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