§ 8 – Vergütung
BERATHIG · Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 12.12.2019 – B 14 AS 46/18 RECLI:DE:BSG:2019:121219UB14AS4618R0
Dem Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren für die Vertretung im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren steht die Nichterhebung der Verjährungseinrede nicht entgegen.
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