§ 9 – Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt

BERLIN_BONNG · Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands

Im Bundesgesetzblatt werden bekanntgegeben: 1.die Feststellung nach § 2 Abs. 2 durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages,
2.der Zeitpunkt nach § 3 Abs. 2 durch den Bundeskanzler,
3.der Zeitpunkt nach § 7 Abs. 4 durch das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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