Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen
BESCHG · 22 Normen
- § 1Zweck, Anwendungsbereich
- § 2Beschusstechnische Begriffe
- § 3Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
- § 4Ausnahmen von der Beschusspflicht
- § 5Beschussprüfung
- § 6Prüfzeichen
- § 7Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition
- § 8Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- § 8aPrüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- § 9Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
- § 10Zulassung von pyrotechnischer Munition
- § 11Zulassung sonstiger Munition
- § 12Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
- § 13Ausnahmen in Einzelfällen
- § 14Ermächtigungen
- § 15Beschussrat
- § 17Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung
- § 18Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- § 19Rücknahme und Widerruf
- § 20Zuständigkeiten
- § 21Bußgeldvorschriften
- § 22Übergangsvorschriften
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.