Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
BESCHV_2013 · 46 Normen
- § 1Anwendungsbereich der Verordnung
- § 2Vermittlungsabsprachen
- § 2aAnerkennungspartnerschaft
- § 3Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
- § 5Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
- § 6Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
- § 8Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- § 9Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
- § 10Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
- § 10aUnternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- § 11Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
- § 12Au-pair-Beschäftigungen
- § 13Hausangestellte von Entsandten
- § 14Sonstige Beschäftigungen
- § 15Praktika zu Weiterbildungszwecken
- § 15aSaisonabhängige Beschäftigung
- § 15bSchaustellergehilfen
- § 15cHaushaltshilfen
- § 15dKurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
- § 16Geschäftsreisende
- § 17Betriebliche Weiterbildung
- § 18Journalistinnen und Journalisten
- § 19Werklieferungsverträge
- § 20Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
- § 21Dienstleistungserbringung
- § 22Besondere Berufsgruppen
- § 22aBeschäftigung von Pflegehilfskräften
- § 23Internationale Sportveranstaltungen
- § 24Schifffahrt- und Luftverkehr
- § 24aBerufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
- § 24bWindenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen
- § 25Kultur und Unterhaltung
- § 26Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
- § 27Grenzgängerbeschäftigung
- § 28Deutsche Volkszugehörige
- § 29Internationale Abkommen
- § 30Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel
- § 31Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- § 32Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- § 34Beschränkung der Zustimmung
- § 35Reichweite der Zustimmung
- § 36Erteilung der Zustimmung
- § 37Härtefallregelung
- § 38Anwerbung und Vermittlung
- § 39Ordnungswidrigkeiten
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.