Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
BETRPR_MDURCHFV · 9 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Regionaler Durchschnitt
- § 3Verfügbarkeit der beihilfefähigen Fläche, landwirtschaftliche Mindesttätigkeit
- § 3aNiederwald mit Kurzumtrieb
- § 12Flächenbezogene Beträge für Dauergrünland und sonstige beihilfefähige Flächen
- § 14Übertragung verpachteter Flächen im Falle des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009
- § 16Pacht oder Kauf eines Betriebes oder Betriebsteiles im Falle des Artikels 22 der Verordnung (EG) Nr. 1120/2009
- § 20Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 21Übergangsregelung
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