§ 50 – Zuständigkeit
BETRVG · Betriebsverfassungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Beschl. v. 18.06.2025 – 7 ABR 6/24ECLI:DE:BAG:2025:180625.B.7ABR6.24.0
Ist bei Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst nach den einschlägigen (landes-)personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Gesamtpersonalrat zu beteiligen, folgt aus dem Prinzip des Gleichlaufs der Beteiligungsebenen auch im Bereich der einstufigen Verwaltung für die schwerbehindertenvertretungsrechtliche Beteiligung die Zuständigkeit der Gesamtschwerbehindertenvertretung.
- BAG, Beschl. v. 22.05.2025 – 7 ABR 28/24ECLI:DE:BAG:2025:220525.B.7ABR28.24.0
Ist ein Arbeitnehmer in die Organisation mehrerer Betriebe seines Arbeitgebers tatsächlich eingegliedert, ist er in diesen bei der Wahl des Betriebsrats jeweils wahlberechtigt. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer betriebsübergreifenden Matrix-Struktur.
- BAG, Beschl. v. 16.07.2024 – 1 ABR 16/23ECLI:DE:BAG:2024:160724.B.1ABR16.23.0
Ein Headset-System, das es den Vorgesetzten ermöglicht, die Kommunikation unter Arbeitnehmern mitzuhören, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Seine Einführung und Nutzung unterliegt auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden.
- BVerwG, Urt. v. 01.02.2024 – 8 C 4/23ECLI:DE:BVerwG:2024:010224U8C4.23.0
1. Betrieb im Sinne von § 11 Satz 1 ASiG ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 9 AZR 769/08 - BAGE 133, 1 Rn. 25; BSG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 8a RU 106/79 - BSGE 50, 171 <172 ff.>). Dies erfasst auch qualifizierte Betriebsteile im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 1989 - 2 RU 10/88 - juris Rn. 19). 2. Die Behörde, die den Erlass einer Verfügung nach § 12 Abs. 1 ASiG beabsichtigt, hat zuvor den nach allgemeinen Regeln für die Angelegenheit zuständigen Betriebsrat des betroffenen Unternehmens gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 ASiG anzuhören. 3. § 46 VwVfG ist auf Verstöße gegen die Anhörungspflicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ASiG anwendbar.
- BAG, Urt. v. 08.11.2022 – 9 AZR 226/21ECLI:DE:BAG:2022:081122.U.9AZR226.21.0
- BAG, Beschl. v. 08.03.2022 – 1 ABR 20/21ECLI:DE:BAG:2022:080322.B.1ABR20.21.0
Die unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365 mit der Möglichkeit einer zentralen Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer erfordert aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist.
- BAG, Urt. v. 09.11.2021 – 1 AZR 206/20ECLI:DE:BAG:2021:091121.U.1AZR206.20.0
- BAG, Beschl. v. 29.09.2020 – 1 ABR 17/19ECLI:DE:BAG:2020:290920.B.1ABR17.19.0
- BAG, Beschl. v. 25.02.2020 – 1 ABR 39/18ECLI:DE:BAG:2020:250220.B.1ABR39.18.0
Eine im Betrieb eines konzernangehörigen Unternehmens geltende Konzernbetriebsvereinbarung gilt dort normativ als Einzelbetriebsvereinbarung weiter, wenn das Unternehmen infolge einer Übertragung seiner Geschäftsanteile aus dem Konzern ausscheidet und nicht unter den Geltungsbereich einer im neuen Konzernverbund geltenden Konzernbetriebsvereinbarung mit demselben Regelungsgegenstand fällt.
- BAG, Urt. v. 19.11.2019 – 3 AZR 127/18ECLI:DE:BAG:2019:191119.U.3AZR127.18.0
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