§ 58 – Zuständigkeit
BETRVG · Betriebsverfassungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 28.01.2025 – 9 AZR 48/24ECLI:DE:BAG:2025:280125.U.9AZR48.24.0
Der gesetzliche Anspruch auf Erteilung einer Entgeltabrechnung begründet eine Holschuld, die der Arbeitgeber grundsätzlich dadurch erfüllen kann, dass er die Abrechnung in Textform in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt.
- BAG, Beschl. v. 29.09.2020 – 1 ABR 17/19ECLI:DE:BAG:2020:290920.B.1ABR17.19.0
- BAG, Beschl. v. 25.02.2020 – 1 ABR 39/18ECLI:DE:BAG:2020:250220.B.1ABR39.18.0
Eine im Betrieb eines konzernangehörigen Unternehmens geltende Konzernbetriebsvereinbarung gilt dort normativ als Einzelbetriebsvereinbarung weiter, wenn das Unternehmen infolge einer Übertragung seiner Geschäftsanteile aus dem Konzern ausscheidet und nicht unter den Geltungsbereich einer im neuen Konzernverbund geltenden Konzernbetriebsvereinbarung mit demselben Regelungsgegenstand fällt.
- BAG, Beschl. v. 11.12.2018 – 1 ABR 13/17ECLI:DE:BAG:2018:111218.B.1ABR13.17.0
- BAG, Beschl. v. 19.12.2017 – 1 ABR 32/16ECLI:DE:BAG:2017:191217.B.1ABR32.16.0
Führt der Arbeitgeber im Wege der elektronischen Datenverarbeitung einen Abgleich von Vor- und Nachnamen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit den auf Grundlage der sog. Anti-Terror-Verordnungen der Europäischen Union erstellten Namenslisten durch, ist der Betriebsrat nicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beteiligen. Die durch die technische Einrichtung erzeugten Ergebnisse über einzelne Arbeitnehmer enthalten keine Aussage über ein tatsächliches betriebliches oder ein außerbetriebliches Verhalten mit Bezug zum Arbeitsverhältnis.
- BAG, Urt. v. 18.07.2017 – 1 AZR 546/15ECLI:DE:BAG:2017:180717.U.1AZR546.15.0
- BAG, Urt. v. 18.07.2017 – 1 AZR 559/15ECLI:DE:BAG:2017:180717.U.1AZR559.15.0
- BAG, Urt. v. 18.07.2017 – 1 AZR 566/15ECLI:DE:BAG:2017:180717.U.1AZR566.15.0
- BAG, Urt. v. 18.07.2017 – 1 AZR 569/15ECLI:DE:BAG:2017:180717.U.1AZR569.15.0
- BAG, Urt. v. 18.07.2017 – 1 AZR 550/15ECLI:DE:BAG:2017:180717.U.1AZR550.15.0
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