§ 1 – Zweck der Erhebung

BEVSTATG_2013 · Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen: 1.die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die a)Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,
b)Geburtenstatistik,
c)Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,
2.die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,
3.die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,
4.die Wanderungsstatistik und
5.die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 BEVSTATG_2013 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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