§ 1763 – Aufhebung von Amts wegen
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 08.06.2015 – 1 BvR 1227/14ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150608.1bvr122714
- BGH, Beschl. v. 12.03.2014 – XII ZB 504/12
Das zu einem Minderjährigen begründete Annahmeverhältnis ist nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes auch bei schwersten Verfehlungen eines Beteiligten (hier: sexueller Missbrauch der Adoptivtochter durch den Adoptivvater) nicht mehr aufhebbar.
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